Französisches Leasing

Neben der Möglichkeit, Ihre Yacht über einen klassischen Bootskredit zu finanzieren, steht Ihnen mit uns auch das französische Leasing zur Verfügung.

Voraussetzungen

Französisches Leasing hält folgende Vorteile für Sie bereit:

Gern erstellen wir Ihnen individuelle Beispielrechnungen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.


[1] Lieferung beim französischen Leasing: Diese Lieferung in Frankreich muss vor allem zeitlich vor der Auszahlung erfolgen. Insoweit ist eine genaue Absprache mit dem Verkäufer wichtig. Gemäß deutschem Umsatzsteuergesetz (vgl. §3a (3) 2. 4. Satz UStG) gilt: Für das langfristige Mieten von Sportbooten durch EU-Verbraucher wird die französische Mehrwertsteuer auf die Leasingraten berechnet, wenn das Boot dem Leasingnehmer in Frankreich zur Verfügung gestellt wird; vorausgesetzt der Leasinggeber hat seinen Firmensitz oder eine feste Niederlassung ebenfalls in Frankreich. Im Fall von CGI Finance und SGB Finance (Sitz in Lille, Frankreich) wird also grundsätzlich der jeweilige französische Mehrwertsteuersatz angewendet.

[2] Bootstypen für französisches Leasing: In der Regel werden nur Neuboote mit französischem Leasing finanziert. Ausnahmen können insoweit Yachten aus Charterflotten sein. Jedenfalls muss der USt-Vorteil für den Leasingnehmer noch von Interesse sein.

[3] Bootsbeschaffenheit für französisches Leasing: Die Yacht muss hochseetauglich sein. Die CE-Zertifizierung muss A oder B sein. Es muss zudem die entsprechende Ausrüstung (z.B. Rettungsinsel) an Bord sein.

[4] Liegeplatz für französisches Leasing: Küstenbereich, so dass das Verlassen von EU-Gewässern jederzeit möglich ist. Zu diesen Liegeplätzen zählt etwa auch die deutsche Seite des Bodensees (gegenüber der Schweiz).

[5] Verkäufer für französisches Leasing: Privatverkäufer sind ausgeschlossen.

[6] Beweislastumkehr für französisches Leasing: der Leasingnehmer belegt das Verlassen der EU-Gewässer. Außerhalb der EU verbrachte Dauer wird mit 0% USt auf die Leasingraten berechnet. Innerhalb der EU fällt die komplette französische USt an.

[7] Flexibilität von französischem Leasing: Überwinterung in der Türkei? Eine Saison auf den Kanaren? England-Rund? Das Leasing passt sich bequem und günstig an. Es genügt, dem Leasinggeber einmal im Jahr eine entsprechende Aufstellung über die außerhalb der EU verbrachte Zeit zur Verfügung zu stellen.

[8] Rechtsnatur des französischen Leasings: Dem Leasingvertrag liegt für deutsche Verbraucher deutsches Verbraucherrecht zugrunde. Heimathafen ist Hamburg.

[9] Anzahlung beim französischen Leasing: Die Anzahlung gilt technisch gesehen als 1. Miete. Falls die EU umgehend nach der Lieferung der Yacht verlassen wird, beträgt die USt insoweit bereits 0%.

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