Egal, ob 20 oder 60 Fuß: Ein Bootskauf ist vielleicht nicht vernünftig. Aber: Ihr Traumboot ist bestimmt wunderschön! Es kann Familie und Freunde zusammenbringen. Es trägt Sie in ferne Länder. Es katapultiert Sie aus dem Alltag in eine andere Welt. Es kann Sportgerät oder Wohnstätte sein. Und hat das Wasser nicht magische Anziehungskraft? Also: sich all dieses zu wünschen kann doch nicht unvernünftig sein, oder? Hier sind gute Gründe, die für eine Finanzierung sprechen:
Kredite bringen Sie kapitalschonend und unkompliziert aufs Wasser. Dies sind unsere Leistungen für Verbraucher:
Wasser ist unser Element. Deshalb ist auch unsere Finanzierung transparent und flexibel. Sie können zwischen Anzahlungen von mindestens 30 % des Kaufpreises und Laufzeiten von 3 bis 15 Jahren frei wählen. So wird der Kredit auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. In Ausnahmefällen reichen auch 20 % als Anzahlung aus.
Sie bleiben aber auch während der Laufzeit flexibel: Ihre monatlichen Raten können angepasst werden, entweder nach erneuter Bonitätsprüfung oder nach einer Sondertilgung. Sondertilgungen bis zu 100 % sind jederzeit möglich. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist gering: sie beträgt max. 1 % auf den noch ausstehenden Restbetrag. Und weil Sie als Verbraucher jederzeit kündigen können, liegt auch eine lange Laufzeit nahe. So bleibt die monatliche Rate niedrig und schont Ihr Kapital.
Übrigens: Unser Service bleibt für Sie gebührenfrei. Bearbeitungskosten fallen grundsätzlich nicht an.
Als Spezialist für maritime Finanzierung wissen wir Ihr Boot zu schätzen! Dies gilt auf der einen Seite für die zu finanzierende Yacht, die uns als Kreditsicherheit dient. Weiterer Sicherungsbedarf – etwa eine Grundstückshypothek – besteht nicht. Wir schätzen aber auch Ihr altes Gebrauchtboot. Wenn Sie es bei Ihrem Händler in Zahlung geben wollen, wird der Wert des Bootes als Teil der Anzahlung eingerechnet.
Wir bieten auch optimale Lösungen auch für Ihr Gewerbe. Sie kaufen eine Charteryacht und melden ein Gewerbe an? Dann brauchen Sie flexible Kreditverträge. Wir haben auch die passende Lösung für Sie, wenn Sie nicht als Verbraucher gelten sollten: Mindestanzahlung von 30 %, Maximalvertragsdauer von 7 Jahren, günstige Konditionen und Flexibilität während der Laufzeit.
Sprechen Sie uns gerne an!
Neben der Möglichkeit, Ihre Yacht über einen klassischen Bootskredit zu finanzieren, steht Ihnen mit uns auch das französische Leasing zur Verfügung.
Das Französische Leasing hält folgende Vorteile für Sie bereit:
Gern erstellen wir Ihnen individuelle Beispielrechnungen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
[1] Lieferung beim französischen Leasing: Diese Lieferung in Frankreich muss vor allem zeitlich vor der Auszahlung erfolgen. Insoweit ist eine genaue Absprache mit dem Verkäufer wichtig. Gemäß deutschem Umsatzsteuergesetz (vgl. §3a (3) 2. 4. Satz UStG) gilt: Für das langfristige Mieten von Sportbooten durch EU-Verbraucher wird die französische Mehrwertsteuer auf die Leasingraten berechnet, wenn das Boot dem Leasingnehmer in Frankreich zur Verfügung gestellt wird; vorausgesetzt der Leasinggeber hat seinen Firmensitz oder eine feste Niederlassung ebenfalls in Frankreich. Im Fall von CGI Finance und SGB Finance (Sitz in Lille, Frankreich) wird also grundsätzlich der jeweilige französische Mehrwertsteuersatz angewendet.
[2] Bootstypen für französisches Leasing: In der Regel werden nur Neuboote mit französischem Leasing finanziert. Ausnahmen können insoweit Yachten aus Charterflotten sein. Jedenfalls muss der USt-Vorteil für den Leasingnehmer noch von Interesse sein.
[3] Bootsbeschaffenheit für französisches Leasing: Die Yacht muss hochseetauglich sein. Die CE-Zertifizierung muss A oder B sein. Es muss zudem die entsprechende Ausrüstung (z.B. Rettungsinsel) an Bord sein.
[4] Liegeplatz für französisches Leasing: Küstenbereich, so dass das Verlassen von EU-Gewässern jederzeit möglich ist. Zu diesen Liegeplätzen zählt etwa auch die deutsche Seite des Bodensees (gegenüber der Schweiz).
[5] Verkäufer für französisches Leasing: Privatverkäufer sind ausgeschlossen.
[6] Beweislastumkehr für französisches Leasing: der Leasingnehmer belegt das Verlassen der EU-Gewässer. Außerhalb der EU verbrachte Dauer wird mit 0% USt auf die Leasingraten berechnet. Innerhalb der EU fällt die komplette französische USt an.
[7] Flexibilität von französischem Leasing: Überwinterung in der Türkei? Eine Saison auf den Kanaren? England-Rund? Das Leasing passt sich bequem und günstig an. Es genügt, dem Leasinggeber einmal im Jahr eine entsprechende Aufstellung über die außerhalb der EU verbrachte Zeit zur Verfügung zu stellen.
[8] Rechtsnatur des französischen Leasings: Dem Leasingvertrag liegt für deutsche Verbraucher deutsches Verbraucherrecht zugrunde. Heimathafen ist Hamburg.
[9] Anzahlung beim französischen Leasing: Die Anzahlung gilt technisch gesehen als 1. Miete. Falls die EU umgehend nach der Lieferung der Yacht verlassen wird, beträgt die USt insoweit bereits 0%.
Niederländische Yachtfinanzierungen unterscheiden sich von den Finanzierungen für Kunden aus Deutschland. Für unsere Kunden aus den Niederlanden bieten wir Kredite für die Finanzierung von Booten und Yachten unter folgenden Konditionen an:
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
[1] NL-Shipsclosing: Die Eintragung von Yacht und Hypothek erfolgt über einen holländischen Notar, der vorab alle für den Kauf relevanten Dokumente prüft und dann den Kreditbetrag zum Verkäufer weiterleitet. Details teilen wir bei Go Boating Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Schritt für Schritt zu Ihrem Traum!
Sie oder Ihr Händler erstellen über unseren Onlinerechner eine individuelle Beispielrechnung oder Sie fragen eine solche über unser Kontaktformular (französisches Leasing) an. Wenn Sie uns anmailen oder anrufen, stehen wir gern mit Rat und Tat zur Seite.
Sobald Sie sich für eine Beispielrechnung entschieden und uns Ihre Unterlagen zugeschickt haben, startet Ihre Bonitätsprüfung. Weitere Angaben hierzu finden Sie in den der Beispielrechnung beigefügten Dokumenten. Die Kreditentscheidung der Finanzierungsgesellschaft dauert – in der Regel – nur wenige Tage, vorausgesetzt, alle nötigen Unterlagen sind vorhanden.
Innerhalb kurzer Zeit nach der Zusage durch die Finanzierungsgesellschaft senden wir Ihnen Ihre Vertragsunterlagen zu. Bitte schicken Sie uns diese unterschrieben per E-Mail und per Post im Original zurück. Sie erhalten von der Finanzierungsgesellschaft eine Angebotsannahme per E-Mail. Damit ist der Vertrag geschlossen.
Nach Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist kann die Finanzierungssumme ausgezahlt werden, vorausgesetzt, alle erforderlichen Dokumente liegen vor.
Ihr Darlehen wird über eine Hypothek oder eine Sicherungsübereignung abgesichert. Neuboote und Gebrauchtboote über 150.000 Euro Kaufpreis werden von Go Boating ins Hamburger Seeschiffregister eingetragen.
Eine Anpassung der monatlichen Raten oder Sonderzahlungen sind bei Darlehen jederzeit möglich. Hierbei fällt für Verbraucher eine Vorfälligkeitsentschädigung von max. 1 % des getilgten Betrages an.
Sie können Ihr Darlehen problemlos vorzeitig ablösen. Es fällt für Verbraucher nur die Vorfälligkeitsentschädigung von maximal ein Prozent des getilgten Betrages an. Am Ende des Kredites mit Sicherungsübereignung geht das finanzierte Boot in Ihr Eigentum über.